29. Oktober 2009
Der Deutsche Juristinnenbund hat, nachdem letztes Jahr das 60-jährige Jubiläum im Deutschen Bundestag gefeiert wurde, in diesem Jahr seinen Bundeskongress im Bundesverfassungsgericht eröffnet und bei dieser Gelegenheit eine Frauenquote bei dem BVerfG gefordert. Der Deutsche Juristinnenbund teilt in seiner entsprechenden Presseveröffentlichung mit, dass zu seinen Mitgliedern unter anderem Ministerinnen, Richterinnen am Bundesverfassungsgericht sowie Richterinnen der obersten Gerichte des Bundes und der Länder zählen.
In Heft 40 der Neuen Juristischen Wochenschrift (2009, Seite XII) fordert ein Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes, Professorin an einer deutschen Hochschule, unter Verweis auf den Deutschen Juristinnenbund zur Bundestagswahl 2009 eine Frauenquote für die Kandidatenlisten und Wahlkreise, um eine Frauenquote im Deutschen Bundestag zu erreichen. Das hoch intelligente Argument besteht darin, aus der geringeren Frauenquote auf "verdeckte Benachteiligungen" zu schliessen, obwohl Frauen mittlerweile rechtlich in allen Lebensbereichen gleich gestellt sind. Nach dieser Argumentation würden auch für ca. 95 % der Männer in diesem Land "verdeckte Benachteiligungen" bestehen, durch die sie daran gehindert sind, Richter am Bundesverfassungsgericht, Vorstandsmitglied einer börsennotierten Aktiengesellschaft, Professor an einer Hochschule oder Abgeordneter im deutschen Bundestag zu werden, ohne dass deshalb bislang jemand eine Quote, ein Rotationsverfahren oder vielleicht ein Losverfahren (für das es in der Antike historische Beispiele gibt) gefordert hätte. Eine solche Forderung kann auch nur entstehen, wenn man, anders als in älteren freiheitlichen und demokratischen Gesellschaften wie in Frankreich oder Amerika den Menschen nicht mehr als Individuum wahrnimmt, sondern nur noch als Teil einer Gruppe, die (hier) nach Geschlecht und geschlechtlicher Orientierung getrennt werden sollen. Dann bedeutet diese Forderung aber, dass eine Quote für Interessenvertreter einzelner Gruppen, und nicht für die Gesamtheit der Individuen in den höchsten Gremien des Staatswesens gefordert wird. Das bedeutet aber, dass diese Vertreter nicht dorthin entsandt werden sollen, um die - im übrigen bereits bestehende - rechtliche Gleichheit sicher zu stellen, sondern die Interessen einer Gruppe gegen die Interessen anderer Gruppen wahrzunehmen. Damit werden die Mechanismen zur Auswahl der Personen in diesen Gremien außer Kraft gesetzt, die in einem demokratischen Gemeinwesen die Vertretung aller sicher stellen sollen.
Diese Forderung wird von einer Organisation aufgestellt, die selbst Männer kraft Satzung von der Mitgliedschaft ausschließt.
Die Neue Juristische Wochenschrift sinkt damit zu einem Propagandblatt des Deutschen Juristinnenbund herab. Das erklärt sich allerdings, wenn in Heft 42 (2009, Seite XVI) die langjährige Vorsitzende des Deutschen Juristinnenbundes Frau Jutta Wagner der Mit-Herausgeberin der NJW, Frau Dombek-Rakete, zu ihrer mehr als zwanzigjährigen Mitgliedschaft im Deutschen Juristinnenbund gratuliert. Damit wird dann auch verständlich, warum die NJW die Veröffentlichung einer Entscheidung des Kammergericht Berlin über den Anspruch auf Auskunft auf Mitgliedschaft einer Richterin im Deutschen Juristinnenbund zenziert hat.