1. November 2009
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat mit Beschluss vom 10. August 2009 (- 1 BvL 15/09 -) über die Nichtannahme einer Richtervorlage betreffend die mittlerweile eingeführte Stiefkindadoption eines Kindes durch ein lesbisches Paar klar gestellt, dass die Adoption eines Kindes des Partners in der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft verfassungsgemäß ist. Die Vorlage selbst ist wegen offensichtlicher formaler Mängel nicht zur Entscheidung angenommen worden. Das Amtsgericht Schweinfurt hat dem ersten Senat des BVerfG mit seiner anscheinend also von vorneherein nicht ernsthaft auf eine Entscheidung angelegten Vorlage Gelegenheit gegeben, die entsprechende Regelung des § 9 ABs. 2 Satz 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes LPartG im Hinblick auf die nachfolgende Bekanntgabe der Entscheidung des ersten Senates zur Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaft klar zu stellen.
Der Deutsche Juristinnenbund e. V. hat dementsprechend in einer wenige Stunden der Pressemitteilung des Budnesverfassungsgerichtes nachfolgenden Pressemitteilung erklärt, es handele sich um eine Ohrfeige für das AG Schweinfurt, das Bundesverfassungsgericht habe sich aber, obwohl die Vorlage aus formalen Gründen für unzulässig erklärt worden ist, in erfreulich ausführlicher Weise mit der Frage auseinandergesetzt, ob in einer homosexuellen Lebensgemeinschaft die Adoption des leiblichen Kindes des einen durch den anderen Partner verfassungswidrig ist oder nicht.
Das Bundesverfassungericht hat dazu erklärt:
Die Elternschaft könne auch durch eine sozial-familiäre Verantwortungsgemeinschaft vermittelt werden. Die leibliche Elternschaft nehme nach der Rechtsprechung des ersten Senates keine Vorrangstellung gegenüber der rechtlichen und sozial-familiären Elternschaft ein.
"Sozial-familiäre Elternschaft" ist wie das Wort "Regenbogenfamilie" eine andere Bezeichnung für das angestrebte Ziel der homosexuellen Familie.
Die Entscheidung des ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes über die Gleichbehandlung von Ehe und homosexueller Lebensgemeinschaft vom 7. Juli 2009 ist mit einer Pressemitteilung vom 22. Oktober 2009, also kurz nach der Bundestagswahl und kurz vor Abschluss der Koalitionsverhandlungen, veröffentlicht worden. Die Wähler konnten damit kein Bewußtsein dafür entwickeln, worüber sie eigentlich bei der Wahl zwischen den Parteien abstimmen. Und die Entscheidung konnte rechtzeitig in als Argument in den Koalitionsverhandlungen dienen.
Es handelt sich also nicht mehr um ein neutrales Bundesverfassungsgericht, oder ein politisch beeinflusstes Bundesverfassungsgericht, sondern um ein Bundesverfassungsgericht, das aktiv Politik macht.
Eine familienpolitische Intention des Satzungsgebers mit dem Ziel, dass Kinder möglichst mit verheirateten Eltern aufwachsen und daher Anreize zur Eheschliessung gegeben werden sollten, sei nicht erkennbar und könnte zudem allenfalls eine Privilegierung gegenüber Paaren begründen, die eine Ehe eingehen könnten, also der heterosexuellen nichtehelichen Lebensgemeinschaft, nicht aber gegenüber der gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebensgemeinschaft.
Mit anderen Worten: Der einzige nicht gleiche Mensch in diesem Land ist der natürliche Vater.
In dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP sind diese Punkte integriert, natürlich ohne es offen zu sagen. Dort heißt es: "In Lebensgemeinschaften, in denen Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, werden ebenso Werte gelebt, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind. (...) Alle, die Kinder erziehen, erbringen eine Leistung für die ganze Gesellschaft und verdienen daher besondere Anerkennung. (...) Wir werden uns für eine Kultur der Vielfalt einsetzen und begrüßen daher 'Diversity-Strategien'.
Diversity Strategien ist als neue Bezeichnung für gender mainstreaming zu verstehen.
Frau Brigitte Zypries fordert bereits die gemeinsame Adoption eines nicht leiblichen Kindes in der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft einzuführen.
Als Bundesministerin der Justiz hat Frau Zypries am 23. Juli 2009 gemeinsam mit der stellvertretenden Leiterin des Institutes für Familienforschung an der Universität Bamberg, Dr. Marina Rupp, eine Studie zur Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften vorgestellt. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie Kinder in so genannten Regenbogenfamilien aufwachsen und ob das Kindeswohl in diesen Lebensgemeinschaften gleichermaßen gewahrt ist wie bei heterosexuellen Eltern.
Bemerkenswert die Erklärung von Frau Zypries: "Heute ist ein guter Tag für alle, die auf Fakten statt auf Vorurteile setzen."
Diese Äußerung steht nicht nur im Widerspruch zu dem Verhalten von Frau Zypries als Bundesminister der Justiz in Bezug auf das Elternrecht des natürlichen Vaters. Sie zeigt insbesondere auf, wie die Feststellung von Tatsachen in Deutschland mittlerweile durch die Beauftragung von Gutachten ersetzt wird. Diese Gutachten werden dann zur Begründung der gewünschten Folge herangezogen ("Das Gutachten des Institutes xy zeigt deutlich...."). Die dem Gutachten (möglicherweise) zugrunde liegenden Tatsachen werden aus der Diskussion ausgeschlossen und ihre Bewertung beruht auf der Wahl des Gutachters.