7. November 2009
Der Deutsche Juristinnenbund e. V. hat sich am 30.06.2008 unter der Nummer 9304391101-08 in das "Register der Interessenvertreter" bei der Europäischen Kommission eingetragen. Mit dieser zunächst auf freiwilliger Basis eingeführten Liste will die Europäische Kommission auf Europäischer Ebene Klarheit über Lobby-Vertreter schaffen.
Als Gegenstand der wichtigsten Lobbytätigkeiten der Organisation gibt der Deutsche Juristinnenbund (djb) dort an:
Mündliche und schriftliche Stellungnahmen zu Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und den obersten Gerichten der Länder. Vorschläge und Kritik zu Gesetzesentwürfen und -vorhaben (Teilnahme an Anhörungen), zu rechtspolitischen Themen usw. an die Parlamente, Regierungen und Verwaltungen des Bundes und der Länder sowie an die Medien und die EU-Institutionen.
Nach Angaben des DJB, der Männer wegen ihres Geschlechtes von einer Mitgliedschaft ausschliesst, gehören zu seinen Mitgliedern Richterinnen am Bundesverfassungsgericht, Richterinnen am Bundesgerichtshof und Ministerinnen.
Der Deutsche Juristinnenbund e. V. ist als Lobbyverband einseitig im Interesse der Frau im Bereich der Gesetzgebung tätig. Über diese Lobbyarbeit wird in juristischen Fachzeitschriften berichtet, zu deren Herausgeberinnen Mitglieder im Deutschen Juristinnenbund e. V. gehören. Diese Gesetzgebung wird durch Ministerinnen und leitende Mitarbeiterinnen der Ministerien vorbereitet, die Mitglied im Deutschen Juristinnenbund e. V. sind. Zu diesen Gesetzesentwürfen wird sodann der Deutsche Juristinnenbund e. V. angehört. Über diese Gesetzgebung entscheidet ein Bundesverfassungsgericht unter Beteiligung von Mitgliedern des Deutschen Juristinnenbund e. V. als Richterinnen.
Eine Verfassungsbeschwerde über die Verweigerung der Auskunft einer Richterin über die Mitgliedschaft im Deutschen Juristinnenbund e. V. hat das Bundesverfassungsgericht unter Beteiligung eines Mitgliedes des Deutschen Juristinnenbund e. V. als Richterin zurückgewiesen, bzw. gar nicht zur Entscheidung angenommen, womit die Frage gar nicht erst zur Kenntnis der Öffentlichkeit kommt. Zumal sodann eine juristische Fachzeitschrift, zu deren Herausgeberinnen ein Mitglied im Deutschen Juristinnenbund e. V. zählt, die Veröffentlichung der vorangegangenen Entscheidung des Instanzgerichtes zensiert hat.