Robert Schulte-Frohlinde


Ministère de la Justice

7. November 2009

Das französische Ministerium der Justiz hatte dem Bundesministerium der Justiz bereits im Mai 2004 Unterlagen zu der Reform der gesetzlichen Regelungen über das Elternrecht in Frankreich durch das Gesetz Nr. 2002-305 vom 4. März 2002 übermittelt (loi n°2002-305 du 4 mars 2002 relative à làutorité parentale). Anlage

Das französische Ministerium der Justiz hat der vorstehend als Anlage beigefügten e-mail vom 12. Mai 2004 an das BMJ diese Unterlagen bezeichnet:

Gesetz Nr. 2002-305 vom 4. März 2002 über das Elternrecht;

Anlage

Kurzer Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens;

Anlage

Auszug aus dem Bericht von Marc Dolez als Berichterstatter des Justizausschusses des Nationalversammlung (rapporteur / commission des lois);

Anlage

Überblick "le noveau régime juridique de l'autorité parentale";

Anlage

Gutachten von Frau Prof. Francoise Dekeuwer-Defossez (Universität Lille);

Gtuachten von Frau Irène Thery vom Zentrum für politische Forschung, Paris (Cente de Recherche Politique, Paris);

Sieben Veröffentlichungen in französischen wissenschaftlichen Zeitungen, welche die Reform zum Gegenstand haben.

In dem Schreiben des französischen Ministeriums der Justiz vom 12. Mai 2004 heißt es: "Aus den Unterlagen wird ersichtlich, aus welchen Gründen Frankreich im Rahmen der Reform auf die Voraussetzung des Zusammenlebens der Eltern ("vie commune") verzichtet hat."

Die Reform beruht auf einer juristischen und einer soziologischen Stellungnahme (beide aus weiblicher Hand), die feststellen, dass eine zunehmende Zahl von Kindern in nicht ehelichen Beziehungen geboren wird und es daher ein Gebot der Gerechtigkeit ist, das gleiche Elternrecht der natürlichen Väter gesetzlich zu regeln. Zwischen dem Gesetzgebungsvorschlag vom 17. Mai 2001 und der Verabschiedung des Gesetzes durch die Nationalversammlung in dritter Lesung am 21. Februar 2002 ist weniger als ein Jahr vergangen.

Die Gutachten von Madame Thery und Madame le Professeur Dekeuwer-Defossez werde ich nach Möglichkeit in nächster Zeit zugänglich machen.

Das französische Ministerium der Justiz verweist in seinem Schreiben vom 12. Mai 2004 insbesondere auf die Seiten 124 f. des Gutachtens von Madame Thery. Das deutsche Bundesministerium der Justiz hat diese Seiten (124 - 130 oben) übersetzen lassen.

Anlage