22. Dezember 2009
Am 17.12.2009 fand vor dem Verwaltungsgericht Berlin die zweite mündliche Verhandlung in dem Verfahren über die Klage auf Akteneinsicht in die Akten des Bundesministeriums der Justiz mit dem Gegenstand der tatsächlichen Feststellungen gemäß dem Urteil des BVerfG vom 29. Januar 2003 statt (- VG 2 A 109.08 -). Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben.
Das BMJ erklärte in der Verhandlung, das Aktenzeichen I A 2-3473/7 betreffe die gesamte Entwicklung des Kindschaftsrechts, das heißt alles, was nach der Kindschaftsrechtsreform des Jahres 1998 geschehen sei. Alle Vorgänge zum Thema "Untersuchungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts" seien zu dem (Unter-) Aktenzeichen I A 2-3473/7 -5 unter dem Stichwort "Anhörung der SPD-Fraktion" abgelegt.
Am Schluss der Verhandlung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Beklagte verurteilt, dem Kläger Einsicht in die Akten zum Aktenzeichen I A 2-3473/7-5 zu gewähren. Anlage
Es wird zunächst das vollständig begründete Urteil abzuwarten sein.