23. Februar 2010
Die Fraktion der SPD BT-Drucksache 17/254
die Fraktion Die Linke BT-Drs. 17/472
die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen BT-Drs. 17/88
haben jeweils gesondert einen inhaltlich gleichen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Artikel 3 des Grundgesetzes vorgelegt, mit dem in den Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes nach den Worten "wegen seines Geschlechtes" das Merkmal der sexuellen Identität ("wegen seiner sexuellen Identität") eingefügt werden soll.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgebot des Artikel 3 biete keinen ausreichenden Schutz gegenüber abweichenden, in der Gesellschaft herrschenden Sexualvorstellungen.
Der Rechtsausschuss des Bundestages hat am 09.02.2010 über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu diesen drei Gesetzesentwürfen beschlossen.
Ohne eine Bewertung des Inhalts macht dieser Vorgang folgendes deutlich:
Die Parteien bilden nicht mehr ein Gleichgewicht widerstrebender Interessen.
Das Grundgesetz soll nicht mehr Garant persönlicher Freiheit sein, sondern den Charakter einer Anordnung erhalten.
Es besteht Bereitschaft zu einer Änderung des Gleichheitsgrundsatzes mit dem Ziel einer gesellschaftspolitschen Anordnung.