5. März 2010
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Justiz, hat mit Schriftsatz vom 19.02.2010 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22.01.2010 - VG 2 A 109.08 - Berufung eingelegt. Anlage
Das Berufungsverfahren wird bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen OVG 12 B 6.10 geführt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22.01.2010 - VG 2 A 109.08 - betrifft ein mit der Klage geltend gemachtes Recht auf Gewährung von Einsicht in die Akten des Bundesministeriums der Justiz mit dem Gegenstand der tatsächlichen Feststellungen gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29.01.2003.