Robert Schulte-Frohlinde


Grundgesetzänderung II

30. April 2010

Am 21.04.2010 fand die Expertenanhörung zu den inhaltlich übereinstimmenden Gesetzentwürfen der Parteien Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD statt, die der Rechtsausschuss des Bundestages am 09.02.2010 beschlossen hatte (siehe Eintrag vom 23.03.2010). Protokoll

Mit diesem Gesetzentwurf streben diese Parteien eine Grundgesetzänderung an. Das Merkmal der "sexuellen Identität" soll in den Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes eingefügt und damit das gender mainstreaming zum Verfassungsprinzip erhoben werden.

Diese Initiative geht auf die Aktion Artikel 3 des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) zurück. In dem entsprechenden Wikipedia-Eintrag sind als Unterstützer Frau Dr. Hohmann-Denhardt, Richterin im ersten Senat des Bundesverfassunsgerichtes, und Frau Brigitte Zypries, ehemalige Bundesministerin der Justiz, genannt.

Unmittelbares Ziel dieser Initiative ist die Durchsetzung des Fremdadoptionsrechtes für homosexuelle, in diesem Punkt im wesentlichen lesbische Lebensgemeinschaften, das heißt die Adoption eines beiden Partnern einer solchen Beziehung fremden Kindes. Dazu soll über Artikel 3 der besondere Schutz von Ehe und Famillie in Artikel 6 des Grundgesetzes ausgehebelt werden. Dadurch erhält diese Änderung ihre Qualität als gesellschaftspolitische Anordnung. Sie bezieht sich auf die dazu vorbereitenden Entscheidungen des ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes des Jahres 2009, mit denen dieses Vorhaben gutachterlich vorbereitet worden ist (BVerfG Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 - und Beschluss vom 10.08.2009 - 1 BvL 15/09 -) .

Die parteiübergreifende Fraktion der Lesben und Homosexuellen im Bundestag einschließlich des Bundesverbandes der Lesben und Schwulen in der Union (LSU) wird zusammen mit der parteiübergreifenden Fraktion der Feministen die Änderung des Grundgesetzes beschliessen. Im Gegenzug nachfolgen wird eine Änderung des Artikel 3 zu Lasten heterosexueller Männer, zu welcher die parlamentarische Versammlung des Europarates die Mitgliedsstaaten bereits aufgefordert hat (siehe Eintrag vom 03.02.2010). Diese Änderung ist Voraussetzung für die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Einführung von einseitigen gesetzlichen Quoten in Spitzenpositionen zu Gunsten von Frauen.

Der Vorgang geht, da er von den Medien bis seiner unumkehrbaren Umsetzung geflissentlich nicht thematisiert wird, von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet vor sich.

Die Pressemitteilung des Bundestages ist überschrieben: "Skepsis bei Sachverständigen".

Die Partei Bündnis 90 / Die Grünen hat allerdings im Vertrauen auf die Grundgesetzänderung bereits am 21.04.2010, also dem Tag der Anhörung, einen entsprechenden Gesetzesentwurf (BT-Drucksache 17/1429) vorgelegt. BT-Drucks. 17/1429

Die erste Beratung des Bundestages über diesen Entwurf ("Gesetz zur Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts") findet am 01.07.2010 (Punkt 14a der Tagesordnung) statt. In der Begründung des Entwurfes heißt es:

"Nach bestehender Rechtslage ist eingetragenen Lebenspartnerinnen (...) anders als Eheleuten eine Adoption nicht möglich. (...)

Dies widerspricht dem Kindeswohl."

Die politischen Trennlinien verlaufen nicht mehr zwischen links und rechts, sondern zwischen Männern und Homosexuellen/Frauen.

Für die Änderung sprachen sich aus:

Frau Prof. Dr. Susanne Baer (Humbold Universität Berlin);

Frau Prof. Dr. Nina Dethloff (Universität Bonn);

Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner (Wien), der allerdings in eigener Sache plädiert.

Frau Prof. Dr. Ute Sackofsky (Goethe Universität Frankfurt am Main).

Gegen die Änderung sprachen sich aus:

Prof. Dr. Klaus F. Gärditz (Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn);

Prof. Dr. Bernard Grzeszick (Rupprecht Karls Universität Heidelberg);

Prof. Dr. Winfried Kluth (Martin Luther Universität Halle-Wittenberg);

Prof. Dr. Hanno Kube (Johannes Gutenberg Universität Mainz);

Rechtsanwalt Dr. Marc Schüffner (Berlin).

Ungeachtet ihres fachlichen Niveaus sind die Stellungnahmen bedeutungslos, da die Anhörung nur pro forma durchgeführt worden ist.