Robert Schulte-Frohlinde


Wahl Richter BVerfG

4. Mai 2010

Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden zur Hälfte durch den Bundesrat und zur Hälfte durch den Bundestag gewählt (§ 5 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG).

Der Bundesrat wird nach Auskunft der Pressestelle im Jahr 2011 über die Nachfolge der Richterin Frau Dr. Hohmann-Dennhardt bestimmen, deren Amtszeit am 10. Januar 2011 endet, und über die Nachfolge von Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio, dessen Amtszeit am 15. Dezember 2011 endet.

Der Bundestag wird nach Auskunft des Rechtsausschusses im Jahr 2010 über die Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Siegfried Broß bestimmen, dessen Amtszeit Ende September 2010 endet, und über die Nachfolge von Frau Prof. Dr. Lerke Osterloh, deren Amtszeit Ende Oktober 2010 zu Ende geht.

Die Richter werden frühestens drei Monate vor dem Ablauf der Amtszeit ihrer Vorgänger oder, wenn der Bundestag in dieser Zeit aufgelöst ist, innerhalb eines Monats nach dem ersten Zusammentritt des Bundestages gewählt (§ 6 Abs. 2 BVerfGG).