Robert Schulte-Frohlinde


Uneheliche Kinder

5. Mai 2010

Während in Deutschland die Geburtenzahl insgesamt weiter zurückgeht, steigt die Anzahl der Kinder an, deren Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind.

Im Jahr 2008 wurden knapp 219.000 Kinder außerhalb einer Ehe geboren.

Das waren 32 % aller geborenen Kinder.

1998 waren es 157.000 Kinder (20 %).

1995 waren es 118.000 Kinder (15 %).

Quelle: Statistisches Bundesamt, Mitteilung vom 04.05.2010.

Demnach haben im Jahr 2008 die Väter von einem Drittel aller in Deutschland geborenen Kinder kein Sorgerecht für ihre Kinder. Allein im Jahr 2008 sind das 219.000 Väter. Mehr als die Hälfte dieser Väter wird niemals ein Sorgerecht erhalten. Allein im Jahr 2008 sind das rund 100.000 Väter (laut Statistischen Bundesamt 111.039 Sorgeerklärungen im Jahr 2008). Mit dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes ist aber davon auszugehen, das gemeinsame Sorgerecht werde diesen Vätern nur verweigert, weil in Person dieser 100.000 Väter Gründe bestehen, die dem Kindeswohl entgegen stehen.

So wird verständlich, wie die Zahl von 600.000 alleinerziehenden Müttern zustande kommt, die Harz IV beziehen.

600.000 verdrängte Väter, nach denen niemand fragt.

Aber halt: Die neue Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Familie, Frau Sybille Laurischk (FDP), hat anläßlich der Entscheidung des EGMR über die Diskriminierung nichtehelicher Väter in Deutschland am 03.12.2009 in einem Interview mit dem Deutschlandradio erklärt:

"Es sind nicht unbedingt Tausende."

Sie meinte, wie der Kontext ergibt, es sind nicht unbedingt Tausende, die nach ihrer Wahrnehmung bereits ausreichend umerzogen und damit aus ihrer Sicht wert sind, das Sorgerecht für ihre Kinder gewährt zu erhalten.

Die Untersuchung des Bundesministeriums der Justiz und die Reform zur Abwehr der Entscheidung des EGMR, die mit dieser Untersuchung begründet werden soll, zielt dementsprechend nicht auf die Überprüfung der Behauptung des ersten Senates des Bundesverfassungsgerichtes, das gemeinsame Sorgerecht werde nur verweigert, wenn in Person des Vaters Gründe bestehen, die dem Kindeswohl entgegen stehen. Die Untersuchung zielt vielmehr darauf ab, ob die Väter bereits ausreichend die Kriterien erfüllen, die aus Sicht von Frauen wie Frau Laurischk Voraussetzung eines Sorgerechtes ist.