8. Mai 2010
Die Partei Bündnis 90/ Die Grünen hat am 24.02.2010 einen Entschließungsantrag in den Bundestag eingebracht, wonach der Bundestag beschliessen möge, die Bundesregierung zu folgenden Gesetzesänderungen aufzufordern:
Das Börsengesetz dahingehend zu verändern, dass gegen börsennotierte Unternehmen, deren Aufsichtsrat nicht bis zum Jahr 2017 zu mindestens 40 % mit Frauen besetzt ist (mit dem weitergehenden Ziel der paritätischen Besetzung) Sanktionen bis hin zur Entziehung der Börsenzulassung verhängt werden können.
Die Zahl der Aufsichtsratsmandate, die eine Person übernehmen kann, auf 5 zu begrenzen.
Die Berufung von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat erst nach einer verbindlichen Karenzzeit von mindestens fünf Jahren zuzulassen.
Die Einrichtung einer zentralen Datenbank sicher zu stellen, in der sich Bewerberinnen für Mandate in den Aufsichtsräten eintragen können. BT-Drucks. 17/797
Der Antrag behauptet zur Begründung eine fortdauernde Diskriminierung von Frauen, gegen die sich (u.a.) der Deutsche Juristinnenbund seit Jahren engagiere, eine Vereinigung, die Männer wegen ihres Geschlechtes von der Mitgliedschaft ausschließt.
Die Begrenzung der Zahl der Aufsichtsratsmandate und die Karenzzeit sollen dazu dienen, die Quote schnell wirksam werden zu lassen, da vorhandene Mandate aufgegeben werden müssen, und nicht aus dem Kreis des Vorstandes besetzt werden dürfen.
Mit der Begrenzung auf 40 % soll dem ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes, und den darin gegebenenfalls vertretenen Mitgliedern des Deutschen Juristinnenbundes, ein argumentatives Mittel an die Hand gegeben werden, die Übereinstimmung der Regelung mit dem Grundgesetz festzustellen.
Der Rechtsausschuss hat den Antrag mit den Stimmen der Parteien CDU und FDP gegen die Stimmen der Partei Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Parteien Die Linke und SPD abgelehnt und entsprechend dem Bundestag am 29.03.2010 empfohlen, den Antrag abzulehnen. BT-Drucks. 17/1274
Betrachtet man allerdings die Begründung der in dem Ausschuss vertretenen Parteien für ihr Stimmverhalten, erweist sich dieses Ergebnis als Augenwischerei.
Die Partei Die Linke betonte, sie teile die Zielrichtung des Vorschlages, der Vorschlag sei ihr aber nicht weitreichend genug, sondern müsse eine Quote von 50 % und in allen Bereichen vorsehen. Ob die Abgeordneten der Partei Die Linke aus diesem Grund im Bundestag gegen den Vorschlag stimmen werden, erscheint zweifelhaft, zumal dadurch überhaupt erst ein Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung scheinbar erzwungen würde, in dem die letztlich gewünschten weiterreichenden Vorschläge dann nachträglich integriert werden können.
Die Partei Bündnis 90/Die Grünen betonte, sie habe kein Verständnis für die Haltung der Bundesministerin für Frauen, die auf einen Stufenplan setze. Die Abgeordneten der Partei Bündnis 90/Die Grünen werden also für den Vorschlag stimmen.
Die Partei SPD betonte, es seien sich wohl alle einig, dass die Diskriminierung der Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen unerträglich sei. Auch der große Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen sei nicht hinnehmbar. Die Quote müsse sich mindestens auch auf die Vorstände beziehen. Die SPD verwies auf ihren Vorschlag zu einem umfassenden Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft (BT-Drucks. 17/821). Ob die Abgeordneten der Partei SPD aus diesem Grund gegen den Vorschlag stimmen werden, erscheint zweifelhaft.
Die Partei FDP vermeidet es in ihrer Stellungnahme, Position zu beziehen. Ob die Abgeordneten der FDP gegen den Vorschlag stimmen werden, erscheint dennoch zweifelhaft, weil die FDP die Einführung von Quoten in den Koalitionsvertrag mit der CDU aufgenommen hat.
Die Partei CDU betonte, sie wolle es auch und teile das mit dem Antrag verfolgte Anliegen. Aber sie wolle (Anm: wie im Koalitionsvertrag mit der FDP vereinbart) zunächst eine freiwillige Herbeiführung versuchen (Anm: durch Androhung der gesetzlichen Regelung). Die gewünschte Datenbank werde bereits eingerichtet. Ob die Abgeordneten der CDU aus diesem Grund gegen den Vorschlag stimmen werden, der zunächst auch nur die Ausarbeitung eines Gesetzgebungsvorschlages vorsieht, mit dem Druck zur freiwilligen Unterwerfung ausgeübt werden kann, scheint zweifelhaft.
Die neuartige Verwendung des Begriffes "paritätische Besetzung des Aufsichtsrates", der in der Vergangenheit auf die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bezogen war, macht deutlich, wie sich das Spektrum der Politik verlagert hat. Die SPD ist, ebenso wie die Parteien Die Linke oder Bündnis 90/Die Grünen, nicht mehr Partei der "Arbeiter", oder eine "linke" Partei. Die politischen Trennlinien verlaufen nunmehr zwischen den Geschlechtern.
Die FAZ berichtet, der Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz Herr Ulrich Seibert habe deutsche Unternehmen angemahnt, freiwillig die Zahl von Frauen in den Aufsichtsräten zu erhöhen, da sonst eine Quotenregelung folgen werde:
"Sie ahnen ja nicht, wie viele Verbände es gibt, die derzeit politischen Druck auf die Bundesregierung ausüben" (Corinna Budras: "Frauenquote notfalls per Gesetz" FAZ 28.04.2010).
Tatsächlich handelt es sich nur um einen Verband, den Deutschen Juristinnenbund, und der Druck kommt auch nicht von außen, sondern aus dem Inneren des Bundesministeriums der Justiz.