22. Mai 2010
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages hat am 23.04.2010 beschlossen, dem Bundestag die Ablehnung zweier Anträge zu empfehlen. BT-Drucks. 17/1486 (nicht zugänglich).
Antrag der Fraktion der SPD "Mit gesetzlichen Regelungen die Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben umgehend durchsetzen". BT-Drucks. 17/82
Antrag der Fraktion DIE LINKE "Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern wirksam durchsetzen". BT-Drucks. 17/891
In Kenntnnis der dritten Bilanz der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft. BT-Drucks. 16/10500
Diese Initiative wurde im Januar 2010 gestartet, läuft bis 2013 und wird mit Euro 110 Mio. gefördert.
Die SPD verweist auf das im Jahr 2001 in Kraft getretene Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und den Gerichten des Bundes (mit gesetzlicher Quote und Sprachdiktatur). Die SPD verweist auf § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, wonach das Gender Mainstreaming durchgängiges Leitprinzip des Handelns der Bundesregierung sein müsse. Die SPD nimmt Bezug auf Gesetzgebungsvorschläge des Deutschen Juristinnenbundes.
Der neue Forderungskatalog der SPD findet sich am Ende des Dokumentes.