13. Juli 2010
Das Bundesministerium der Justiz (ich nehme hier Bezug auf eine Veröffentlichung des Vereins Väter für Kinder) hat mit Schreiben vom 23. Juni 2010 mitgeteilt: Schreiben
"Mit den Ergebnissen des Forschungsprojektes 'Gemeinsame Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern' ist entgegen der ursprünglichen Planung bereits im September d. J. zu rechnen. Die Laufzeit des Forschungsvorhabens wurde inzwischen geringfügig verkürzt. Die Rücklaufquote der Fragebögen, die an die Teilnehmer/innen der Befragung versandt wurde, entsprach nicht den an eine repräsentative Befragung gestellten Erwartungen. Auch gab es unerwartete Schwierigkeiten bei der Gewinnung repräsentativen Adressmaterials bei den Melde-, Jugend- und Standesämtern. Weil sich wegen dieser unerwartet großen Probleme beim Feldzugang die vertraglich vereinbarten Mengengerüste trotz intensiver Bemühungen nicht haben realisieren lassen, wurde die Untersuchung vorzeitig beendet. Die Bundesregierung wird den zuständigen Ausschuss über die Ergebnisse des dann vorliegenden (vorgezogenen) Schlussberichtes unterrichten."
Auf Nachfrage hat mir das Büro von Frau MdB Dörner den Inhalt dieses Schreibens freundlich bestätigt.
Zu dem Ergebnis der vorangegangenen Studie, die das Bundesministerium der Justiz im Juli 2006 nach der ersten Anfrage des Verfassers begonnen hatte, hieß es im Juni 2008:
„Im Ergebnis hat die vom Bundesministerium der Justiz durchgeführte Befragung von Jugendämtern und Rechtsanwälten ein sehr vielschichtiges Bild ergeben. (…) Die Auswertung der Umfrage und ihre Ergebnisse haben gezeigt, dass eine wissenschaftliche Untersuchung erforderlich ist, um die tatsächlichen Gegebenheiten näher und objektiver zu beleuchten. (..) Das Bundesministerium der Justiz erarbeitet zur Zeit ein Forschungsdesign und wird auf dieser Grundlage eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag geben.“
Ich fasse zusammen.
Es werden Schwierigkeiten bei der Durchführung der (zweiten) Studie behauptet.
Der Schlussbericht soll mit dieser Behauptung auf den September 2010 vorgezogen werden.
Damit würde nach Auffassung des Bundesministerium der Justiz im September 2010 das daran anknüpfende Gesetzgebungsverfahren beginnen.
Das hat meines Erachtens (auch) folgenden Hintergrund.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung des Bundeministeriums der Justiz gegen die Einsicht in die vollständigen Akten (Tatsachen und Bewertungen) zum Thema 'Prüfungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes' (Anm: zur gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern) auf den 8.September 2010 anberaumt.
Das Bundesministerium der Justiz begründet seine Berufung im wesentlichen mit zwei Argumenten. Durch eine (drohende) Akteneinsicht werde die Durchführung von rechtstatsächlichen Forschungsvorhaben beeinträchtigt. Eine Akteneinsicht dürfe außerdem nicht erfolgen, da es sich bei der Forschung um einen Teil eines Gesetzgebungsverfahrens handele, ein Gesetzgebungsverfahren aber von dem Anwendungsbereich des Gesetz über Informationsfreiheit (IFG) auszunehmen sei.
Auf Grund der Entscheidung, den Schlussbericht wegen Schwierigkeiten auf Sepember 2010 vorzuziehen, wird also zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eine Feststellung über das Scheitern des "Forschungsvorhabens" - aus noch nicht benannten Gründen - vorliegen, mit der nach dem Verständnis des Bundesministeriums der Justiz zugleich der Übergang in ein Gesetzgebungsverfahren behauptet werden kann.
Wenn dem so ist, hat das Bundesministerium der Justiz das Forschungsvorhaben ohne Zögern fallen gelassen, um eine Akteneinsicht zu verhindern. Damit bringt das Bundesministerium der Justiz zum Ausdruck, selbst zu keinem Zeitpunkt von der Eignung dieser angeblichen Forschung ausgegangen zu sein. Im Ergebnis handelt es sich damit nicht um ein Scheitern der Studie, sondern sie erweist sich als das, was sie von Anfang an war: ein Mittel zur Beugung des Rechts der nicht ehelichen Väter und zur Aufrechterhaltung ihrer gesetzlichen Diskriminierung.
Auf diese angebliche "Forschung" hat sich die ehemalige Bundesministerin der Justiz Frau Zypries am 26.06.2008 vor dem Deutschen Bundestag berufen, um ihre Ablehnung eines Gesetzgebungsvorschlages zur Verbesserung der Rechtsstellung des nicht ehelichen Vaters zu rechtfertigen:
Um die Hintergründe näher zu beleuchten, hat das Bundesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Diese Befragung hat ein vielschichtiges Bild ergeben und gezeigt, dass hierzu eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende empirische Untersuchung erforderlich ist. (…) Vor Abschluß dieser Untersuchung sehe ich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Hören wir noch einmal die Vertreter der Parteien in dieser Debatte am 26.06.2008:
Frau Ute Granold (CDU/CSU):
Leider wisse man immer noch zu wenig über die Lebenssituation der betroffenen Väter, Mütter und Kinder. Daran habe auch eine Umfrage des Bundesjustizministeriums bei Rechtsanwälten und Jugendämtern im Herbst 2006 nichts geändert. (…) Im Übrigen handele es sich hierbei auch nicht um eine Untersuchung, die wissenschaftlichen Anforderungen genügt. Deshalb plädiere ich dafür, jetzt keine vorschnelle Entscheidung zu treffen. Statt dessen wollen wir ergänzend zu den bisherigen Erhebungen eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag geben. Das Bundesministerium der Justiz erarbeite bereits ein Forschungsdesign und werde auf dieser Grundlage tätig werden. (…) Zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt lehnen wir (Anm: die CDU) jedoch aus den genannten Gründen eine Gesetzesänderung ab.
Frau Christine Lambrecht (SPD):
Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber nicht aufgegeben, bereits im Jahr 2003 eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben. (…) Die bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen würden sich den Fragen durch eine Befragung nähern. (...) Es handelt sich nicht um eine ausreichend gesicherte empirische Untersuchung. (..) Aus diesem Grund beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz nunmehr eine entsprechende wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben. (…) Bevor es jedoch zu einer so weitreichenden, unter Umständen gegen die Interessen alleinerziehender Mütter gerichteten Regelung kommt, soll auf jeden Fall zuerst die vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung sorgfältig ausgewertet werden. (…) Es ist davon auszugehen, dass die Mütter sich nicht ohne Grund weigern werden, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben. Nicht klar in dem Antrag ist, warum der Gesetzgeber diesen Müttern von vorneherein mißtrauen sollte. Daher lehnen wir (Anm: die SPD) diesen Antrag ab.
Herr Jörn Wunderlich (Die Linke):
Über weitere Schritte kann man nachdenken wenn das Ergebnis der vom Justizministerium beabsichtigen wissenschaftlichen Untersuchung vorliegt.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP):
Eine Behandlung dieses Themas um diese späte Uhrzeit wird der schwierigen Materie kaum gerecht. (…) Alle diese Maßnahmen sind jedoch letztendlich nicht geeignet, abschließend den Prüfungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen. Hier besteht noch dringender Nachholbedarf. (…) Eine Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses, die zu diesem Antrag dringend geboten erscheint, wird sich mit diesen offenen Problemstellungen auseinandersetzen müssen. Auch die von dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen nicht umfassten, aber in der Rechtswissenschaft diskutierten Modelle einer pauschalen gesetzlichen Zuweisung der gemeinsamen Sorge an beide rechtlichen Elternteile oder die gemeinsame Sorge kraft Gesetzes bei zusammenlebenden Elternteilen gehört in diese Diskussion mit einbezogen, auch wenn die FDP-Fraktion sie nicht präferiert.
Das war vor zwei Jahren. So aber sprach Frau Leutheusser-Schnarrenberger dann nach ihrer Ernennung zur Bundesministerin der Justiz in ihrer Pressemitteilung zu dem Urteil des EGMR vom 03.12.2009 über die gesetzliche Diskriminierung der Männer in Deutschland:
"Eine vom Bundesministerium beauftragte wissenschaftliche Untersuchung, ob die Motive des Gesetzgebers auch heute noch Bestand vor der Wirklichkeit haben, wird leider erst Ende 2010 vorliegen."
Eine Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz über das Scheitern dieser Untersuchung gibt es nicht. Dafür gibt es eine Pressemitteilung vom 16.06.2010 ("Aufsichtsräte müssen weiblicher werden"), eine Pressemitteilung vom 03.07.2010 ("Volles Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare") und eine Pressemitteilung vom 17.07.2010 ("Leutheusser-Schnarrenberger Schirmherrin des CSD in Stuttgart").