Robert Schulte-Frohlinde


BVerfG entscheidet

28. Juli 2010

Nach Auskunft der Geschäftsstelle des ersten Senates wird das Bundesverfassungsgericht innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde zu Aktenzeichen 1 BvR 420/09 entscheiden.

Die Entscheidung betrifft die Frage, ob es verfassungsgemäß ist, dass der Vater eines nicht ehelichen Kindes nur dann die elterliche Sorge für das Kind mit der ansonsten allein sorgeberechtigten Mutter gemeinsam tragen kann, wenn er und die Mutter entsprechende Sorgeerklärungen abgeben oder einander heiraten (§ 1626a BGB).

Das Bundesverfassungsgericht wird also kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 08.09.2010 entscheiden, in dem über die Einsicht in die Akten des Bundesministerium der Justiz betreffend die Prüfung der tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.01.2003 verhandelt werden soll (vgl. die Einträge vom 06.07.2010 und vom 28.03.2010).

Auf der anderen Seite hat das Bundesministerium der Justiz seine angebliche "Forschung" vorzeitig abgebrochen und den Abschlussbericht auf den September 2010 vorgezogen (vgl. Eintrag vom 13.07.2010).

Das Verhalten des Bundesministerium der Justiz und des Bundesverfassungsgerichts erscheint erwartungsgemäß abgestimmt. Die Frage ist, auf welches Ziel diese Abstimmung gerichtet ist: die Diskriminierung der nicht ehelichen Väter weiter aufrecht zu erhalten, oder sie zu beenden.

Das wird davon abhängen, welchen Sachverhalt aus den vielen vor das Bundesverfassungsgericht gebrachten Fällen sich der erste Senat für die Begründung seiner Entscheidung ausgesucht hat, mit Hilfe derer dann das Bundesministerium der Justiz die Auswirkungen der Entscheidung des EGMR begrenzen soll.

Die Bühne für die Inszenzierung des Schauspiels ist jetzt angerichtet. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet kurz vor dem Ende der parlamentarischen Sommerpause. Das Bundesjustizministerium verkündet im Anschluss die Fertigstellung seiner Studie und den Beginn eines Gesetzgebungsvorhabens. Damit wird zugleich eine Akteneinsicht verhindert, deren Ergebnis (nach den Worten des BMJ) zu unbedachten Reaktionen in der Öffentlichkeit führen könnte. Der Koalitionspartner FDP nimmt mit einem Rösselsprung die Position für ein gemeinsames Sorgerecht ab Geburt ein. Der Koalitionspartner CDU nimmt, mit dem fadenscheinigen Argument, die Ehe verteidigen zu wollen, die Position gegen ein gemeinsames Sorgerecht ein. Zwischen diesen beiden Positionen wird dann Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die im Drehbuch vorgesehene Lösung unter Hinweis auf das Bundesverfassungsgericht dramatisch vermitteln. Und sollte sich das gemeinsame Sorgerecht gar nicht mehr verhindern lassen, kann man es immer noch für die Durchsetzung eigener politischer Ziele verschachern (z. B. die Öffnung der Ehe für Homosexuelle oder das Fremdadoptionsrecht für homosexuelle Paare).

Möglich ist das, weil sich die vierte Gewalt in Wohlgefallen aufgelöst hat.

Es heißt, Hedge-Fonds seien der Belastungstest für den Markt. Nun, die nicht ehelichen Väter sind vielleicht der Belastungstest für die demokratischen Institutionen Deutschlands und das Ergebnis dieses Test läßt, sollte einmal das Geld ausgehen, um den sozialen Frieden zu erkaufen, einen geringen Widerstand dieser Institutionen befürchten. Denn was hier so klug manipuliert wird, öffnet sie auch für die Manipulation durch jede andere potentiell im öffentlichen Bewußtsein herrschende Meinung.