17. August 2010
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren OVG 12 B 6/10 aus dienstlichen Gründen vom 08.09.2010 auf den 05.10.2010 verlegt.
Das Verfahren betrifft die Berufung des Bundesministeriums der Justiz (der BRD) gegen das Recht auf Einsicht in die Akten zu den rechtstatsächlichen Untersuchungen des Gesetzgebers nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.01.2003. Mit diesem Urteil hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot einer Klage des nicht ehelichen Vaters auf Überprüfung der Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechtes durch den Gesetzgeber als verfassungsgemäß erklärt.