19. August 2010
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat für das anstehende Gesetzgebungsverfahren (Jahressteuergesetz) am 21.07.2010 entschieden, die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener homosexueller Lebenspartnerschaft im Steuerrecht sei mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (-1 BvR 611/07 - 1 BvR 2464/07-).
Am 21.07.2010 hat das Bundesverfassungsgericht auch über die fehlende Klagemöglichkeit nicht ehelicher Väter gegen die Verweigerung des gemeinsamen Sorgerechts entschieden, und für das anstehende Gesetzgebungsverfahren bestimmt, dass der Gesetzgeber auf Grund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 03.12.2009 kein gemeinsames Sorgerecht einführen müsse.
Hier deutet sich schon an, für welchen Preis das gemeinsame Sorgerecht gehandelt wird.